VERGOLDEREI DR. BEUSTER
Restaurierung
Bei einer Restaurierung werden die Exponate gereinigt, gefirnisst und fachgerecht gerahmt.
Kompliziertere Restaurierungen führe ich in enger Zusammenarbeit mit
wissenschaftlich ausgebildeten Restaurator*innen aus.
Meine Leistungen
Kunstgegenstände stellen in ihrem jeweiligen Zustand ein unwiederbringliches Kulturgut dar. Bei der Restaurierung werden somit nicht nur fundierte Fachkenntnisse, sondern im Bedarfsfalle auch eine umfassende technische Ausrüstung vorausgesetzt. Diese Anforderungen können meist nur von den großen Museen mit ihren technischen Standards gewährleistet werden.
Gern berate ich Sie und ziehe bei Bedarf entsprechend spezialisierte Kolleg*innen hinzu.
Konservieren:
Das Schlagwort „konservieren, nicht restaurieren“ kann durch Interpretationen für Verwirrung sorgen. Zunächst hat jede restauratorische Maßnahme den Erhalt eines Denkmales oder eines historischen Objektes zum Ziel. Hieraus kann sich ergeben, dass bei einigen Kunstobjekten ausschließlich eine entsprechende Sicherung und Konservierung akzeptabel sein kann. Als Resultat folgert daraus, dass die Entscheidung für eine Restaurierung oder Renovierung unter bestimmten Voraussetzungen notwendig oder den Umständen entsprechend, eine Restaurierung/Renovierung strikt abzulehnen ist.
Eine ausführliche Bestandsaufnahme, Dokumentation und Analyse im Vorfeld hat entscheidende Bedeutung, um eine entsprechende Einordnung und Bewertung vornehmen zu können.
„Conservare“ lateinisch „bewahren“, beinhaltet immer den elementarsten Grundsatz des Restaurators. Konservierungsmethoden sollten zunächst immer den Bestand der Sicherung eines kulturhistorischen Objektes zum Ziel haben und weiterem Substanzverlust vorbeugen.
Es mag in Ausnahmefällen eine Situation gegeben sein, in welcher der Grundsatz einer Reversibilität bei der Konservierung außer Acht gelassen werden muss, wie beispielsweise
in Bereichen der Denkmalpflege, dies bleibt eine Ausnahme.
Folglich zählen Sicherung und Instandsetzung eines Objektes in den Bereichen der Denkmalpflege, nicht zur Konservierung hinzu.
Die Entfernung von Substanzen, die den Zustand des Objektes ursächlich gefährden können, sind grundsätzlich Maßnahmen einer Konservierung.
Das „Konservieren“ gilt folglich als Basis und Grundlage für alle weitergehenden restauratorischen Überlegungen.
Restaurieren:
„Restaurieren“ beinhaltet die Wiederherstellung eines kulturhistorischen Objektes.
Hier geht es über eine konservatorische Tätigkeit weit hinaus.
Es gilt die Zielsetzung, die ästhetischen und historischen Werte eines Objektes erneut sichtbar zu machen. Der Konservierung folgt die Restaurierung zu einer Wiederherstellung einer Gesamterscheinung eines kulturhistorischen Objektes. Die Restaurierung fügt dem originalen Bestand neue Teile hinzu, ohne den originalen Bestand zu schmälern. Da eine Fehlstelle im Gemälde weit über den unmittelbaren sichtbaren Schaden hinaus die ästhetische Gesamtwirkung beeinträchtigt, bemüht man sich, diese durch eine Retusche zu schließen.
Dies mag im Falle der differenzierten Möglichkeiten einer Restaurierung von der neutralen Retusche bis zu einer detaillierten Ergänzung fehlender Teile des Objektes führen.
Auch Verunstaltungen durch fehlerhafte Restaurierung können rückgängig gemacht werden, ein Feld, welches auch unter Fachleuten zu unterschiedlichen Bewertungen und Problemen führen kann.
Grundsätzlich ist der Originalzustand eines Kulturgegenstandes zu respektieren und erst nach gründlicher Analyse und Bestandsaufnahme eine Entscheidung zu treffen. Dies kann in eine analytische Restaurierung ausarten, die alle historischen Zustände eines Objektes aufzeigt, aber jenseits aller ästhetischen Grundsätze bleibt. Eine Analyse und Spurensicherung darf nie zum Selbstzweck einer Restaurierung werden.
Die restauratorischen Grundsätze beinhalten immer eine Beschränkung auf das Nötigste, sowie den Grundsatz der Reversibilität. Die traditionellen und modernsten Restaurierungsmethoden sollten gleichwertig zur Anwendung kommen.
Dies setzt auch die ständige Reflektion eines Restaurators mit den neuesten Forschungsmethoden seines entsprechenden Fachbereiches voraus.
Renovieren:
Das Renovieren beinhaltet ein„Erneuern“ und ist ebenfalls verbreitet.
Die Renovierung kann schnell historische Substanz vernichten und irreversible Verluste zur Folge haben. Folglich ist eine Renovierungsmaßnahme nur dann zu vertreten, wenn sie konservierend wirkt oder andere Konservierungsmöglichkeiten undurchführbar sind.
Nur wenn eine originale Substanz technisch nicht mehr konservierbar oder die alte Substanz nicht mehr den Einflüssen oder der Umwelt gerecht werden kann, kann im Bedarfsfalle renoviert werden.
Zusammenfassung:
Man kann die Konservierungs-, Restaurierung und Renovierungsmaßnahmen nicht klar voneinander abgrenzen. In der Praxis greifen sie ineinander und sind in ein differenziertes Gesamtkonzept verzahnt, welches nach gründlicher Analyse und Abwägung aller Möglichkeiten, die bestmögliche Sicherung und Erhaltung eines Objektes zum restauratorischen Ziel haben sollte.
Der Besitzer eines Kunstwerkes vermag durch entsprechend sorgsame Behandlung und Pflege ergänzend einen wichtigen Teil zur Erhaltung des Objektes beitragen.
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